Bericht über den Ortsparteitag am 15.02.2012

17. Februar 2012 by admin No Comments

Gut und erfolgreich aufgestellt ist der FDP-Ortsverband, er hat solide Finanzen und engagierte Mitglieder. Die Ratsfraktion leistet  hervorragende  Arbeit für die Stadt. Austritte hat es keine gegeben. Und doch, es gibt ein Problem: Der Nachwuchs fehlt den Liberalen. Die Mitglieder werden immer älter, der Unterbau bricht allmählich weg. Darauf machte Vorsitzende Petra Raad während des Ortsparteitages aufmerksam.
Im Durchschnitt 55 Jahre alt sind die Mitglieder. „JuLis fehlen!“, stellte die Vorsitzende unmissverständlich fest. Doch auch bei den Mitgliedern im Alter zwischen 20 und 50 Jahren gebe es dringenden Aufholbedarf, um bei der Kommunalwahl 2014 wieder alle 21 Wahlbezirke der Stadt problemlos besetzen zu können. „Ich weiß, dass nicht nur wir Personalsorgen haben, das geht allen Parteien so“, strich Petra Raad heraus. Bei den kleineren Parteien falle das aber besonders schwer ins Gewicht, so die Vorsitzende weiter.
Nicht nur Gronau habe dieses Problem, erklärte Claudia Bögel, MdB, die als Wahlkreisabgeordnete an der Versammlung teilnahm. Als Vorsitzende der FDP im Kreis Steinfurt wisse sie natürlich auch um diese Probleme. Die Wirtschaftspolitikerin appellierte, nicht vor Gemeinde- oder Kreisgrenzen Halt zu machen. „Wir müssen das Problem gemeinsam anpacken, gemeinsam nach Lösungen suchen und auch gemeinsam Angebote ausarbeiten und dabei natürlich auch die JuLis aktiv einbinden“, forderte sie und lud gleich zur Zusammenarbeit ein, von der man gegenseitig profitieren könne.
Fraktionsvorsitzender Erich Schwartze berichtete aus der Ratsarbeit und informierte die Mitglieder, dass es gelingen werde, endlich Klarheit in die Verhandlungen um die Karstadt-Hertie-Immobilie zu bringen. Die Stadt könne das Thema an sich ziehen und dafür sorgen, dass die Besitzung nicht zu einem völlig überbewerteten Fantasiepreis, sondern zum tatsächlichen Verkehrswert veräußert werden müsse.  Notfalls gebe es sogar das Mittel der Enteignung, blickte Schwarze nach vorne, überzeugt,  mit dem von der FDP entwickelten Plan endlich Bewegung in die festgefahrenen Verhandlungen zu bringen. „Ihre Lösung ist Vorbild für andere Gemeinden“, lobte Claudia Bögel und fragte nach, ob sie Kontakt zu den Parteifreunden in Rheine herstellen dürfe, um auch dort neuen Schwung in die Diskussion über die künftige Benutzung des dort ebenfalls leer stehenden Hertie-Gebäudes zu bringen. „Natürlich helfen wir weiter“, versprach Schwartze.
Wichtig  für die künftige Arbeit der FDP-Ratsfraktion sei das Durchleuchten der gesamten Verwaltung auf Effizienz hin, machte der Fraktionschef danach deutlich. „Gronau ist eine Kleinstadtmit dem Einkommen einer mittleren Großstadt, und trotzdem kommen wir mit dem Geld nicht aus“, erklärte Schwartze mit Blick auf die Finanzsituation der Stadt und bemerkte: „Der Überbau der Verwaltung ist beispielsweise zu stark und teuer. Dafür aber fehlt es am Unterbau.“
Schatzmeisterin Heidi Wieking legte einen positiven Finanzbericht vor und wies darauf hin, dass der Kontostand habe weiter aufgestockt werden können. Einstimmig entlasteten die Mitglieder den Vorstand.
Claudia Bögel berichtete aus ihrer Arbeit aus dem Bundestag. Die Beauftragte der FDP-Fraktion  für IT-Kommunikation wies darauf hin, dass sie sich bei der Novelle des Telekommunikationsgesetzes engagiert dafür eingesetzt habe, das schnelle Internet auch im ländlichen Bereich anzubieten, um im Wettbewerb mit Firmen aus Ballungszentren Nachteile etwa für die Unternehmen im Westmünsterland zu vermeiden. Sie habe es bei den Verhandlungen mit der Union erfolgreich geschafft, einen Universaldienst zu vermeiden. Das hätte nicht nur zu einer „Remonopolisierung der Telekom“ geführt, sondern wäre auch das Aus vieler lokaler bzw. regionaler Anbieter gewesen. „Damit konnten bis zu 10 000 Arbeitsplätze gesichert und über 90 Milliarden Euro Ausbaukosten, die letztlich der Bürger gezahlt hätte, verhindert werden“, so die mittelstandspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion.
Gemeinsam habe man nach einem Besuch in Gronau mit Klaus Breil, dem energiepolitischen Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, erfolgreich für den Erhalt der Urenco und damit für die Arbeitsplätze beim wichtigsten Gewerbesteuerzahler in der Grenzstadt gekämpft, blickte Claudia Bögel zurück.  Die SPD, die ursprünglich mit der Abschaltung der Atomkraftwerke auch die Urenco habe stilllegen wollen, habe nach intensiven Verhandlungen eingelenkt. „Im gemeinsamen Schulterschluss können wir viel für die Menschen in unserer Heimat erreichen. Dieses erfolgreiche Vorgehen müssen wir fortsetzen“, erklärte die Wirtschaftspolitikerin unter dem beifälligen Nicken der Anwesenden.

Antrag zum Thema Innenstadtentwicklung

31. Januar 2012 by admin No Comments

Auch außerhalb des für  das künftige Einzelhandelszentrum zu entwickelnden Gebietes werden schwerwiegende städtebauliche Defizite identifiziert, die sich nach Entwicklung des unter Ziff. I ausgewiesenen Gebietes noch deutlich verstärkt auswirken können und teilweise auch geeignet sind, die nach Ziff. I geplanten Maßnahmen zu erschweren, zu vereiteln oder zu konterkarieren.

Es erscheint deshalb sinnvoll, das unter Ziff. I gekennzeichnete Gebiet, ergänzt um den weiteren Defizitbereich, zusätzlich zum Gegenstand einer ganzheitlichen städtebaulichen Sanierungsmaßnahme zu machen (erweitertes Gebiet gem. Anlage 2).

Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen werden auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt. Mit den dazu erforderlichen formellen Beschlüssen der Gemeinde sind gesetzlich vorgegebene Rechtswirkungen verbunden, die wir  nachfolgend skizzenhaft  darstellen.
Aus dieser Darstellung ergibt sich zugleich, dass und wie damit die zuvor genannten Problemlagen im innerstädtischen Gebiet des Ortsteils Gronau gelöst werden können:

Einleitungsbeschluss

Die Vorbereitung der Sanierung wird mit einem „Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen“ eingeleitet (§ 141 ). Der Beschluss wird wirksam mit ortsüblicher Bekanntmachung. Hierbei ist auf die Auskunftspflicht gem. § 138 hinzuweisen.
Die Fassung dieses Beschlusses ist Gegenstand unseres Antrages.

Satzungsbeschluss

Nach Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen beschließt der Rat die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes als Satzung (Sanierungssatzung) gem. § 142. Diese Satzung wird mit ortsüblicher Bekanntmachung verbindlich.
Für alle von der Sanierungssatzung betroffenen Grundstücke trägt das Grundbuchamt dann einen „Sanierungsvermerk“ in das Grundbuch ein (§ 143). Mit diesem Vermerk wird die Durchführung der Sanierung auch im Grundbuch  kenntlich gemacht.

Mit der förmlichen Festlegung werden i.d.R. insbesondere die nachfolgend benannten besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften des BauGB wirksam:

Förderung

Im Sanierungsgebiet kann die Gemeinde nach Bewilligung durch das Land Städtebaufördermittel einsetzen, um Maßnahmen durchzuführen oder Maßnahmen von Eigentümern zu fördern (§ 164a).

Die Verwaltung ist bei antragsgemäßer Entscheidung daher zugleich zu beauftragen, sich  umgehend um Aufnahme der Maßnahme in das Bund/Länder-Programm zur Städtebauförderung zu bewerben.

Gem. § 7 h EStG werden Maßnahmen im Sanierungsgebiet auch steuerrechtlich gefördert.

Genehmigungspflicht

Im Sanierungsgebiet unterliegen Baumaßnahmen, der Grundstücksverkehr und längerfristige Nutzungsverträge einer besonderen Genehmigungspflicht durch die Gemeinde (§ 144). Dieser Prüfungsvorbehalt stellt sicher, dass  einzelne Eigentümer durch Maßnahmen die Durchführung der Gesamtsanierung nicht beeinträchtigen oder sogar verhindern können.
Der Genehmigungsvorbehalt ist sehr weitgehend. Er gilt insbesondere für Baumaßnahmen (Errichtung, Änderung, Abbruch), Nutzungsänderungen, wert-steigernde Veränderungen von Grundstücken und Gebäuden, Nutzungsverträge (Miete, Pacht) mit einer längeren Laufzeit als ein Jahr, Grundstücksverkäufe, Grund-stücksteilungen, Baulasten.

Grundstücksverkehr

Im Sanierungsgebiet dürfen Grundstücke nicht teurer verkauft werden, als zum Verkehrswert unter Ausschluss sanierungsbedingter Werterhöhungen (§ 153 II). Der Verkehrswert wird durch den Gutachterausschuss ermittelt.

Der Grundstücksverkehr im Sanierungsgebiet unterliegt nicht nur der besonderen sanierungsrechtlichen Genehmigungspflicht durch die Gemeinde nach § 144. Ergänzend stehen der Stadt als bodenrechtliche Instrumente des BauGB auch das Vorkaufsrecht (§ 24) und das Enteignungsrecht (§§ 85, 88) zur Verfügung.

In beiden Fällen erfolgt auf Grundlage des Sanierungsrechtes eine Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen (§ 153). Entschädigt wird der vom Gutachterausschuss ermittelte Verkehrswert unter Ausschluss sanierungsbedingter Werterhöhungen.
In der Praxis sollen sowohl das Vorkaufsrecht als auch die Enteignungsmöglichkeit jeweils die ultima ratio darstellen; denn die Sanierung ist möglichst in einen kooperativen Prozess gemeinsam mit den Flächeneigentümern und anderen Beteiligten durchzuführen.

Gebote

Im Sanierungsgebiet können im Bedarfsfall auch die allgemeinen städtebaulichen Gebote des Baugesetzbuches angewandt werden. Dies sind neben dem  Baugebot   (§ 176) das Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot (§ 177) sowie die an einen Bebauungsplan gebundenen Instrumente Pflanzgebot (§ 178) und Rückbau- und Entsiegelungsgebot (§ 179).
Es ist allerdings auch diesbezüglich ein wesentliches Ziel der Sanierung, Eigentümer auf freiwilliger Ebene durch Beratung und Förderung, anstelle von Geboten, zur Durchführung solcher Maßnahmen zu veranlassen.

Erschließungsmaßnahmen

Für Erschließungsanlagen (Straßen, Wege, Plätze, zT Grünflächen), die im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet hergestellt, erweitert oder verbessert werden, werden keine Erschließungsbeiträge erhoben (§ 154 I). Die Erhebung von Beiträgen nach dem KAG (Kanal, Wasser) bleibt unberührt.

Ausgleichsbeträge

Nach Abschluss der Sanierung hat der Eigentümer eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks einen Ausgleichsbetrag zu entrichten, sofern das Grundstück durch die Sanierungsmaßnahmen eine Wertsteigerung erfahren hat § 154).
Die Höhe des Ausgleichsbetrages ergibt sich aus dem Unterschied zwischen dem Bodenwert (ohne Bebauung) vor der Sanierung und nach der Sanierung unter Berücksichtigung der allgemeinen Wertentwicklung.

Sozialplan

Um sicherzustellen, dass mit den positiven Entwicklungsschritten der Sanierung nicht unerwartete negative Auswirkungen für einzelne Beteiligte verbunden sind, ist für das Sanierungsgebiet ein Sozialplan aufzustellen (§§  140,  180). In diesem sind die Möglichkeiten der Vermeidung oder Milderung sanierungsbedingter Nachteile für alle unmittelbar Betroffenen (Eigentümer, Mieter, Pächter, Beschäftigte u.a.) aufzuzeigen. Möglichkeiten sind zum Beispiel Entschädigungen bei der Aufhebung von Miet- und Pachtverhältnissen, Umzugskostenerstattungen, Härteausleich (§ 181) und die Einbeziehung anderer gesetzlicher Möglichkeiten (zB WohngeldG,  ArbeitsförderungsG).

Öffentlichkeitsbeteiligung/Plankommunikation

Eine sorgfältige Öffentlichkeitsarbeit und ergebnisorientierte Plankommunikation sind sowohl in der Vorbereitung als auch im gesamten Prozess der Durchführung grundlegend für einen erfolgreichen Entwicklungsprozess. Ein zentraler Bestandteil des Sanierungsverfahrens ist die kontinuierliche Kommunikation mit den Eigentümern und allen Handlungs- und Entscheidungsträgern im Sanierungsgebiet.
Die Gemeinde soll potenzielle Akteure zur Mitwirkung an der Sanierung und zur Durchführung der erforderlichen baulichen und sonstigen Maßnahmen anregen und beraten (§ 137).

Neue und verbesserte Chancen durch Stadtsanierung!

Um eine langfristige Gesamtentwicklung zu gewährleisten, wird für das Sanierungsgebiet ein Rahmenplan erarbeitet, der die angestrebten Ziele und die geplanten Maßnahmen darstellt. Der Rahmenplan wird vom Rat  beschlossen. Alle Eigentümer und am Sanierungsprozess Beteiligten erhalten damit eine tragfähige Grundlage für ihre Zukunftsplanung.

Im Sanierungsgebiet sollen insbesondere Maßnahmen durchgeführt werden, die zur Stärkung der Stadtstruktur führen. Durch Neuordnung von Grundstücken, Sanierung von Gebäuden und durch Erschließungsmaßnahmen können attraktive Angebote für neue Nutzungen geschaffen werden.
Durch eine verbesserte Erschließung und möglicherweise z. T. auch durch Abrissmaßnahmen sollen aus ungenutzten Flächen neue attraktive Adressen in der Stadt werden (zB Schumacher-Platz).

Ein sehr wichtiges Ziel der Sanierung ist es nämlich  unter anderem auch,  leer stehende Gebäude mit neuen Nutzungen zu beleben und funktionslos oder funktionsschwach gewordene Stadtteilbezirke nicht zu vernachlässigen, sondern in eine zukunftssichere Entwicklung mit einzubeziehen.

Die Eigentümer oder Käufer von erhaltenswerten Wohn- oder Gewerbebauten können für umfassende Modernisierungen und Instandsetzungsmaßnahmen Zuschüsse und Steuererleichterungen im Rahmen der Sanierung erhalten.

Die Sanierung ist ein mehrjähriger Entwicklungsprozess, der nur gemeinsam von den Bürgerinnen und Bürgern, den Flächeneigentümern, Mietern, Betrieben und Akteuren im Gebiet gestaltet werden kann. In Informationsveranstaltungen und direkten Gesprächen werden die unterschiedlichen Erwartungen und Wünsche in den Planungsprozess aufzunehmen sein.

Fraktionsübergreifende Einigung zur Innenstadtentwicklung

31. Januar 2012 by admin No Comments

Die Fraktionsvorsitzenden von CDU, SPD, UWG und FDP haben sich in dem für Gronau so wichtigen Thema Innenstadtentwicklung auf eine gemeinsame Grundlinie geeinigt.

 

Lesen Sie hier den ausführlichen Bericht in den Westfälischen Nachrichten

WN Innenstadtentwicklung

Nächste Ratssitzung

19. Januar 2012 by admin No Comments

Die nächste Ratssitzung findet am Mittwoch, dem 29.02.2012, 18.00 Uhr, im Rathaus, Ratssaal statt.

Die Tagesordnung und die Vorlagen des öffentlichen Teils der Sitzung finden Sie eine Woche vorher unter diesem Link:


Sitzungsvorlagen

Gronaus Innenstadt muss attraktiver werden!

19. Januar 2012 by admin No Comments


Hier finden Sie die den Bürgern und Bürgerinnen am 10.01.2012 in der Bürgerhalle vorgestellten neuen Konzepte

(das Laden der umfangreichen Dateien kann etwas länger dauern)

PVS Präsentation

SEPA Präsentation

ITG Präsentation

 

Diskussionsgrundlage für ein Einzelhandelskonzept Gronau 2012 – 2020

Ideenpapier der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Gronau

Ausgangslage

Mit der Entscheidung des Rates, die Innenstadtentwicklung im Bereich des Inselparks durch ein großflächiges Einzelhandelszentrum zu gestalten, ist in Kürze zu rechnen. Man kann davon ausgehen, dass die Beauftragung eines Projektentwicklers noch im ersten Halbjahr 2012 erfolgen wird.
Damit hat eine lange andauernde Entwicklung endlich ihren Abschluss gefunden und die lange geforderte Entscheidung zur künftigen Gestaltung der Gronauer Innenstadt wird nunmehr kurzfristig getroffen werden.

Neue Problemstellungen

Doch schon stellen sich weitere Fragen an potenzielle Betreiber, Einzelhandel, Bevölkerung und Politik unserer Stadt, wenn man das Projekt selbst, das kommunale, regionale und sogar überregionale Umfeld in Augenschein nimmt:

1.
Alle drei Projektentwickler sehen im Bereich des künftigen „Insel-Centers“ großräumige Parkmöglichkeiten vor. Von ca. 900 Stellplätzen ist die Rede. Daraus erwächst die Befürchtung des Gronauer Einzelhandels, künftig ausgegrenzt zu werden, weil hier eine „Stadt in der Stadt“ entstehen könnte, ein Einkaufszentrum nämlich, das keinen Anreiz bietet, die übrigen Einkaufsmöglichkeiten in der Innenstadt zu frequentieren, sondern diesbezüglich sogar ausgesprochen gegenteilig wirken könnte. Gefordert wird daher u a eine Parkraumbewirtschaftung, in der außerhalb des künftigen Zentrums liegende Parkmöglichkeiten einbezogen werden. Gefordert wird ferner, die Parkmöglichkeiten im Zentrumsbereich zu beschränken.

Diese Forderung des örtlichen Einzelhandels (Schreiben des Cityrings vom 2. 1. 02) wird den Interessen der künftigen Betreiber des Zentrums kaum entsprechen, so dass nach einergemeinsam akzeptierten Lösung zu suchen ist.

2.
Mit der Attraktivitätssteigerung der Innenstadt im Ortsteil Gronau wird sich die Wettbewerbslage des Einzelhandels im Ortsteil Epe voraussichtlich deutlich verschärfen. Die geplante Steigerung der Attraktivität der Gronauer Innenstadt wird nach ihrer Verwirklichung eine Sogwirkung auch auf Konsumenten aus dem Ortsteil Epe haben mit der Folge, dass Einkäufe, die in Epe getätigt werden könnten, künftig im Ortsteil Gronau abgewickelt werden. Dies wird man den Konsumenten nicht verbieten können, so dass sich die Frage nach einem Ausgleich stellt.

Hier stehen die Interessen der Einzelhändler beider Ortsteile gegeneinander, so dass auch hier eine vermittelnde Lösung anzustreben ist, die von beiden Seiten akzeptiert wird.

3.
Der gegenwärtige Einzelhandel, aber auch die geplanten Einzelhandelsentwicklungen in Gronau und Epe, noch bevor sie begonnen haben, stehen unter starkem regionalem und überregionalem Konkurrenzdruck.
Mit der Erweiterung des EOC Ochtrup zum FOC und mit der Erweiterung des Centro in Oberhausen (um weitere 30.000 am) erwachsen bzw. erstarken noch vor Fertigstellung des Gronauer Zentrums Einzelhandelszentren, die Kaufkraft aus Gronau abziehen werden.

Erschwerend hinzu kommt noch, dass sämtliche Kommunen im Umfeld (Rheine, Nordhorn, Ahaus), auch in den benachbarten Niederlanden, ihre Einzelhandelsstrukturen entweder in der Vergangenheit bereits deutlich modernisiert haben oder noch dabei sind, dies zu tun bzw. bereits dazu übergehen, weitere attraktivitätssteigernde Maßnahmen umzusetzen.

Wo soll in einer solchen Lage das prägnante Alleinstellungsmerkmal herkommen, mit dem sich Gronau von der regionalen und überregionalen Konkurrenz absetzt? Womit soll Gronau die örtliche, regionale und überregionale Käuferschaft motivieren, künftig in Gronau einzukaufen statt in Rheine, Ochtrup, Enschede, Oberhausen oder Nordhorn?

Skeptiker im Rat der Stadt haben vor diesem Hintergrund bereits die Frage gestellt, ob Gronau überhaupt noch eine Innenstadtentwicklung der geplanten Art benötigt, ob es dazu nicht längst zu spät sei und es sich daher nicht empfehle, sich vollständig von dieser Entwicklung abzukoppeln.

Dies wäre nach unserer Auffassung eindeutig nicht der richtige Weg, zumal die Alternativen völlig unklar sind. Machbare Alternativen wurden von den Skeptikern jedenfalls nicht benannt.

Der richtige Weg wird jetzt mit der Neugestaltung des Inselparkgeländes begonnen.

Dieser Weg wird erst jetzt begonnen und insofern ist es richtig, dass die Städte, die ihre Einzelhandelsstrukturen in der Vergangenheit modernisierten, für ihren Einzelhandel eine Kundschaft akquirieren konnten, die dem Gronauer Einzelhandel vorenthalten blieb.

Das allerdings muss so nicht bleiben. Wir benötigen daher eine Strategie, die nach ihrer Umsetzung nicht nur die angesprochenen Probleme löst, sondern noch einige zusätzliche, auf die wir später zu sprechen kommen und die insbesondere dazu geeignet ist, verlorenes Kundenpotenzial zurück zu gewinnen.

Diese Strategie muss zu dem Ziel führen, Gronau überregional zu einer Einkaufsstadt mit so prägenden Alleinstellungsmerkmalen zu machen, dass Konsumenten auch aus weiter Entfernung Gründe finden, ihre Einkäufe in Gronau und nirgendwo sonst zu machen.

Gronau als eine Einkaufsstadt, die sogar einem Centro in Oberhausen Paroli bieten könnte?

Sicher nicht, wenn es um Fläche und Menge des vorgehaltenen Angebots geht, aber durchaus, wenn es um die Qualität des Einkaufserlebnisses geht; denn die ist nicht nur flächen- und angebotsbezogen.
Wir meinen, dass das keine vermessene Zielformulierung ist, sondern dass das gehen könnte, wenn alle an einem Strang ziehen, den wir uns wie folgt vorstellen könnten:

Ansätze für Problemlösungen

Ausgangspunkt unseres Lösungsansatzes ist das Bestreben des City-Rings, das “Insel-Center“ nicht zu einer in sich geschlossenen „Einkaufstadt“ in der Stadt werden zu lassen, weil dies Erosionen des nicht zentrumsgebunden Einzelhandels zur Folge haben könnte.
Unser Ansatz geht jedoch darüber hinaus; denn wir wollen es auch vermeiden, dass die künftige Einzelhandelsstruktur im Ortsteil Gronau solche Folgen für den Einzelhandel im Ortsteil Epe haben könnte.

Der richtige Ansatz zur Lösung beider Probleme liegt in der Tat im ersten Schritt in einer zielorientierten Parkraumbewirtschaftung. Doch das reicht nicht aus. Wir benötigen darüber hinaus ein örtliches (gesamtstädtisches), wenn nicht sogar regionales Logistik-Konzept, das die Einzelhandelsentwicklung gemäß gemeinsam zu definierender Ziele in beiden Stadteilen unterstützt.

Dieses Logistikkonzept wäre zugleich auch das erste Alleinstellungsmerkmal des Gronauer Einzelhandels, das bisher nicht erschließbare Konsumentengruppen bei ihrem Einkauf auf Gronau orientieren würde, weil es dieses Konzept bisher in keiner anderen Stadt gibt:

Die Besorgnis des City-Rings, dass ein groß dimensioniertes Stellplatzangebot im künftigen „Insel-Center“ die Käuferströme allein auf das Center fokussiert, ist nach unserer Auffassung völlig richtig.
Der Weg, auch außerhalb des Inselparks gelegene Parkmöglichkeiten in attraktiver Weise einzubeziehen und gleichzeitig das Parkangebot im Center zu reduzieren, könnte hier tatsächlich Abhilfe schaffen, ist aber andererseits auch gleichzeitig mit zwei gravierenden Nachteilen versehen:
Die im Zentrum anzusiedelnden Firmen werden dies als nachteilig ansehen und auch die Kundschaft (des Centers) wird diese Lösung nur widerwillig akzeptieren. Die angestrebte Parkraumbewirtschaftung würde damit die Erfolgsaussichten des Gronauer Zentrums als Einkaufszentrum insgesamt von vornherein deutlich mindern und könnte so zu einem Standortmakel führen.

1.
Abhilfe kann in diesem Zusammenhang ein Kuriersystem bringen, das in folgender Weise ausgestaltet werden könnte:

Käufer im Zentrum und in jedem dem System angeschlossenen Einzelhandelsgeschäft in Gronau und Epe erhalten die Möglichkeit, die gekaufte Ware im Geschäft bei der Kasse oder an einer Sammelstelle abzugeben. Die Ware wird dann von einem Kurier abgeholt und zu einer Aufbewahrungsstelle am jeweils genutzten Parkplatz gebracht.
Die Aufbewahrungsstelle wird etwa so gestaltet, wie die Gepäckaufbewahrung an Bahnhöfen. Dort kann der Kunde mit dem Fahrzeug vorfahren und seine Ware abholen. Statt eines Schlüssels erhält er beim Einkauf eine Computerkarte, die beim Gebrauch als Schlüssel entwertet wird und dann vom Kunden weggeworfen werden kann.
Für Gronauer Kunden kann eine Zustellung der Waren durch den Kurierdienst auch zuhause erfolgen.

Die Organisation eines derartigen Kurierdienstes stellt keine großen Anforderungen. Die in den vergangenen Jahren entstanden privaten Brief-Kurierdienste sind ein Beleg dafür.
Die Stadt sollte die Gründung und konzeptionelle Entwicklung eines solchen Kurierdienstes unterstützen. Er könnte – z.B. zunächst als städtische Gesellschaft mit dem Ziel späterer Privatisierung – durch die städtische Beschäftigungsgesellschaft Chance aufgebaut werden und wäre damit eine Maßnahme kommunaler Wirtschaftsförderung.

Ein derartiger Dienst würde nicht nur den Intentionen des Cityrings entgegen kommen, dezentrale Parkraumnutzungen fördern und damit deutlich entzerrend auf die innerstädtische Verkehrsdichte wirken. Er würde gleichzeitig den Betrieb des Einkaufszentrums nicht nur nicht behindern, sondern ihn – wie auch den übrigen Einzelhandel – sogar verkaufsfördernd begleiten.

Kunden, insbesondere aber Kunden, die ihren Einkauf als Einkaufserlebnis verstehen, wollen gekaufte Waren, zumal wenn sie schwer sind, nicht lange mit sich herumschleppen. Deshalb wollen sie kurze Wege zu Parkmöglichkeiten.
Derselbe Effekt wird durch das Kuriersystem abgedeckt. Der Kunde kann sein Einkaufserlebnis ohne großen Ballast fortsetzen und deshalb ggfs. auch ausdehnen.

Behinderte und ältere Kunden erhalten auf diese Weise überhaupt erst die Möglichkeit, selbständig ein Einkaufserlebnis zu genießen. Auch der Familieneinkauf, als gemeinschaftliches Einkaufserlebnis verstanden, würde dadurch deutlich gefördert.

Maßgeblich wird sein, dass örtlicher Einzelhandel, Zentrumsbetreiber und Stadt dieses Konzept tragen, gemeinsam ausgestalten und in Zukunft aufrecht erhalten.

2.
Richtig ist, dass sich dieses Logistikkonzept auch auf den Ortsteil Epe ausdehnen läßt. Eine weitergehende städtebauliche oder strukturelle Attraktivitätssteigerung des Ortsteils Epe – als Gegengewicht zur Innenstadtgestaltung Gronaus – wäre damit aber nicht verbunden.
Unsere Vorstellungen dazu führen wir unter Ziff. 3 aus, wollen aber zunächst auf eine mögliche Weiterentwicklung des Gedankenansatzes zu Ziff. 2) hinweisen, von der beide Ortsteile profitieren würden:

Eine weitere deutliche Entzerrung der Verkehrssituation in beiden Stadtteilzentren – vor allem aber im Stadtzentrum Gronau – lässt sich durch die Einrichtung eines Park & Ride-Systems in Verbindung mit dem zuvor dargestellten Kuriersystem denken.

Im Bereich des Kreuzungspunktes B54n/Gronauer Straße (B 474 alt) könnten großflächige Parkmöglichkeiten geschaffen werden. Über eine Busanbindung könnten auswärtige Kunden von dort aus wahlweise beide Ortsteile besuchen. Denkbar wäre gleichzeitig auch eine Haltestelle im Verlauf der rückwärtig verlaufenden Bahntrasse. Ein kommunal einzusetzender Schienenbus könnte dann die Ortsteile Gronau und Epe mit den dazwischen gelegenen dezentralen Parkflächen verbinden und auf diese Weise eine Attraktivitätssteigerung beider Stadtteilzentren herbeiführen.

Bedenkenswert erscheint uns in dem Zusammenhang die Möglichkeit, ein neu zu errichtendes Rathaus statt im Zentrum des Stadtteils Gronau zwischen den beiden Ortsteilen am fraglichen Ort zu realisieren. Die erwähnten Verkehrsanbindungen über Straße und Schiene würden den Bewohnern beider Ortsteile nützlich sein. Für die Eper Bevölkerung wäre das Rathaus nicht mehr so weit entfernt, wie bisher, es wäre von beiden Ortsteilen aus gleich gut zu erreichen.
Da bisher durch die Verwaltung genutzte Gebäude/Gelände frei würden und die zu erwerbenden Flächen einen deutlich niedrigeren Verkehrswert haben dürften, als Flächen in der Gronauer Innenstadt, dürfte diese Maßnahme finanzwirtschaftlich attraktiv gestaltbar sein.

Deutliche Synergieeffekte ergäben sich in einem solchen Fall zudem dadurch, dass an Wochenenden die Parkmöglichkeiten eines Rathauses an dieser Stelle für ein Park & Ride-System mit genutzt werden könnten.

3.
Will man den Ortsteil Epe nicht ausschließlich auf die Funktion, „Schlafstadt“ im Verhältnis zum Ortsteil Gronau zu sein, degradieren und den dortigen Einzelhandel damit auf die stadtteilgebundenen Käuferpotenziale reduzieren, sind Maßnahmen nötig, die dem Ortsteil Epe einen eigenständigen und unverwechselbaren Charakter gegenüber dem Ortsteil Gronau geben und eine gesteigerte Besucherfrequenz garantieren.

Von vornherein ausscheiden muss die Möglichkeit, die innerörtliche Gestaltung der Gronauer Innenstadt auf Epe zu übertragen. Epe wäre immer der kleinere und damit unattraktivere Ortsteil.
Die zu schaffenden Strukturen in Epe müssen so sein, dass sie Kaufkraft in Epe binden und zusätzliche Kaufkraft nach Epe holen. Der Ortsteil Epe darf dabei nicht in Konkurrenz zum Ortsteil Gronau stehen und umgekehrt, aber beide Ortsteile sollen gleichzeitig die Einzelhandelsentwicklung im eigenen wie im anderen Ortsteil stärken.

Das geht nur durch ein Kontrastprogramm. Wir setzen bei unseren Überlegungen dazu beim Begriff des „Erlebnis-Einkaufs“ an. Dieser ist in seiner Umsetzung durch die Konsumenten geprägt durch eine Mischung von Einkauf und Erlebnis, also Freizeitgestaltung, verbunden mit notwendigen oder gewünschten Einkäufen.

Im Ortsteil Gronau liegt der Schwerpunkt künftig nach Errichtung des „Insel-Centers“ eindeutig auf dem Element „Einkauf“. Die Erlebniskomponente wird im Rahmen dessen durch begleitende Gastronomie und sonstige Erlebniselemente in der Innenstadt (z.B. Rock- und Pop-Museum,) moderierend ergänzt.

Im Rahmen eines gerechten Interessenausgleichs zwischen den Ortsteilen sollte es dabei allerdings im Wesentlichen auch bleiben. Die zur Wahrnehmung des Elementes „Erlebnis“ notwendigen Strukturen sollten mit deutlichem Schwerpunkt im Ortsteil Epe angesiedelt werden. Epe hat dazu auch gute Voraussetzungen.

Die erste Maßnahme, die wir in diesem Zusammenhang im Ortsteil Epe realisieren würden, wäre ein leistungsfähiger Wochenmarkt mit deutlich überregionaler Ausstrahlung, so wie ihn der Markt in Enschede in der Vergangenheit hatte (und heute noch von diesem Image lebt). Der Ortskern Epes verfügt über hinreichend Möglichkeiten auf Merschstraße, Gronauer- und Oststraße und dem Kirchplatz. Zu diesem Markt sollte es ein regelmäßiges Beiprogramm in Form von Veranstaltungen geben, die für zusätzliche Besucherfrequenz sorgen.

Das touristische Angebot im Ortsteil Epe sollte deutlich verbessert werden, und zwar im Verbund mit Elementen, die den Ortskern und seine Randlagen auch zu einem gern angenommenen Angebot zur Naherholung machen.
In dem Zusammenhang sollte der Gemeindepark landschaftsschonend durch Erlebniselemente angereichert werden. Denkbar wäre zB der Aufbau interessanter Dauer-Spielgeräte und –einrichtungen (Kinderkarussell, Autoscooter usw.), die den Besuch für Kinder mit Eltern/Großeltern zu einem besonderen Erlebnis machen.
Das entlang der Dinkel gelegene Germania-Gelände sollte einbezogen werden mit der Möglichkeit, dort einen kleinen Tierpark zu schaffen und wasserbauliche Maßnahmen vorzunehmen, die ebenfalls den Freizeitwert erhöhen.

Es bieten sich vielfältige weitere Möglichkeiten an, den Ortsteil Epe in dieser Weise weiter zu entwickeln, was eine Gemeinschaftsaufgabe von dortigen Investoren, dem Einzelhandel, dem Heimatverein, anderen Vereinen und der Stadt sein könnte. Die diesen Ortsteil prägenden wirtschaftlichen Gegebenheiten aus Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft (Textilindustrie, Salzvorkommen, Landwirtschaft) sollten dabei einbezogen werden.

Ziel muss es sein, den Ortsteil Epe in Bezug auf Tourismus und Naherholung so attraktiv zu machen, dass allein dies für Besucher von auswärts Grund genug ist, Gronau zu besuchen. Im Verbund mit der attraktiven Einkaufsmöglichkeit in der Gronauer City sollte daraus aber weitergehend eine Alleinstellungsmerkmal werden, das Gronau überregional als erste Adresse für „Erlebniseinkauf“ von höchster Qualitätwerden läßt.

Wir glauben, dass bei einem derartigen Zusammenwirken sowohl innerhalb der Ortsteile als auch im Verhältnis beider Ortsteile zueinander gute Voraussetzungen geschaffen werden können, dass der demnächst erfolgende Startschuss für eine zukunftsgerichtete Stadtentwicklung nicht nur einzelne Interessen in der Gronauer Innenstadt befördert, sondern das Wohl der gesamten Stadt.

Eine weitere Option

Eine sich negativ auf jeden örtlichen Einzelhandel auswirkende Größe ist die sich ständig erweiternde Einkaufsmöglichkeit der Konsumenten über das Internet.
Vorteile dabei sind für die Kundschaft das zeitsparende Auffinden des gewünschten Produkts, die rasche Vergleichbarkeit der Preise und angesichts der Größe des Marktes die dadurch bedingte Möglichkeit, kostengünstig einzukaufen. Hinzu kommt die Möglichkeit, die Ware anliefern zu lassen und die damit verbundene Bequemlichkeit des Einkaufs.
Nachteile des Interneteinkaufs sind die hohen Versandkosten, Zeitverzug, mangelnde Beratung in Bedarfsfällen und die fehlende Möglichkeit des Einkaufs-Erlebnisses. Dies sind u.a. die Vorteile des örtlichen Handels.

Durch Einrichtung einer regionalen Internetplattform müsste es gelingen können, ein für Kunden und Verkäufer attraktives Gegengewicht zum Internetkauf zu gestalten und somit eine weitere Möglichkeit zur Verbesserung der Einzelhandelssituation in der Stadt zu entwickeln, indem man die Vorteile des Internetkaufs mit den Möglichkeiten des Einkaufs vor Ort verbindet.

Den heimischen Unternehmen sollte die Möglichkeit gegeben werden, sich auf dieser Internetplattform mit ihren Produkten, Preisen und Verkaufsbedingungen zu präsentieren. Die Plattform gewinnt an Attraktivität, wenn sie auch für Käufe und Verkäufe unter Privaten geöffnet würde und Dienstleistungsanbieter sich hier ebenfalls präsentieren würden.

Nicht nur am häuslichen Computer, sondern auch in beiden Ortszentren müsste es Gelegenheiten geben, im Bedarfsfall über eine solche regionale Internetseite das Warenangebot aufzurufen, das man vor Ort (im Stadtteil) nicht erhält.

Kombiniert man diesen elektronischen Markt zudem mit dem oben beschriebenen Kurierdienst, sollten sich auch zeit- und kostengerechte Anlieferungen der bestellten Waren in gegenüber dem Internetangebot konkurrenzfähiger Form organisieren lassen.
Eine deutliche Attraktivitätssteigerung durch Markterweiterung ergäbe sich bei Einbeziehung niederländischer Nachbargemeinden.

Als weitere Maßnahme kommunaler Wirtschaftsförderung sollte die Einrichtung einer solchen ortsbezogenen Internetplattform durch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt unter Einbeziehung des örtlichen Gewerbes organisiert werden.

Schlussbemerkung

Wir gehen nicht davon aus, allein den Stein der Weisen für einen prosperierenden Einzelhandel gefunden zu haben. Vieles ist nur skizzenhaft dargestellt worden, manches wurde sicherlich vergessen und was sich leicht daherredet, kann manchmal nur schwer und manchmal auch gar nicht verwirklicht werden. Wir haben also kein fertiges Konzept.
Wir wollen Denkanstöße geben und zu einer gemeinsam zu gestaltenden Entwicklung einladen. Ergänzungen und konstruktive Kritik sind daher ausdrücklich erwünscht.

Wir wollen den Blick aber auch darauf richten, dass wir nur dann die besten Perspektiven zur Entwicklung unserer Stadt haben werden, wenn wir gemeinsam in beiden Ortsteilen in kollegialem Geist an einem gemeinsam formulierten Zielarbeiten.

Es macht wenig Sinn, mit Misstrauen die eine oder andere Entwicklung zu beäugen um sich gleich darauf die Frage zu stellen, ob dies anderen – möglicherweise auch der Stadt -zwar nützt, für das eigene Gewerbe oder Interesse aber nachteilig sein könnte und dann allein deshalb schon eine Kontraposition einzunehmen, bevor wir nicht herausgefunden haben, ob uns in Gemeinsamkeit ein viel größerer Wurf gelingen kann.

Gronau, 9. 1. 2012

FDP-Fraktion im Rat der Stadt Gronau
gez.: Schwartze, Vors.